Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

wie Sie unserem Lieferprogramm entnehmen können, entwickeln und produzieren wir für die Baustoffindustrie als Maschinenbauunternehmen hochwertige und komplexe Prüfsysteme, die aus mechanischen, elektrischen, elektronischen und softwaretechnischen Komponenten und Modulen aufgebaut sind.  

Die Maschinenbaubranche unterliegt in wesentlichen Punkten anderen Randbedingungen als diese in der Baustoffindustrie üblich sind. Grundsätzlich ist es daher für die Kalkulation und Ausführung von Aufträgen erforderlich, klare und nachvollziehbare Randbedingungen zu schaffen, die beiden Parteien (Kunden und Lieferanten) auch im Streitfall eine faire und wirtschaftlich vertretbare  Auftragsausführung ermöglicht.

Daher haben wir für unser Unternehmen die im Maschinenbau branchenweit anerkannten und bewährten VDMA Bedingungen (in unveränderter Form) als unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (AGB) gewählt. Diese sind juristisch geprüft und kommen so auch regelmäßig bei unseren Lieferanten gegenüber uns selbst zur Anwendung. Da es durch diese Situation keine unterschiedlichen Ein- und Verkaufsbedingungen gibt, ist hierdurch auch eine gewisse ausgeglichene „Fairness“ über fast die ganze Lieferkette gegeben. Insofern ist die wirksame Vereinbarung dieser Bedingungen für uns eine wesentliche Grundlage für die Kalkulation und Ausführung von Aufträgen für Sie.

Damit diese in Deutschland üblichen VDMA Bedingungen auch für Auslandsgeschäfte Wirkung erlagen, setzten wir für Auslandsgeschäfte die Vereinbarung von deutschem Recht voraus, damit dann auf Basis Deutschen Rechts die VDMA-Bedingungen zur Anwendung kommen.

 

Über nachfolgende Links können Sie die konkreten Bedingungen einsehen:

 

VDMA-Bedingungen für die Lieferung von Maschinen für Inlandsgeschäfte

VDMA-Bedingungen für Montagen im Inland

VDMA-Bedingungen für Reparaturen an Maschinen und Anlagen für Inlandsgeschäfte